Wer erbt was?

Hat ein Verstorbener kein rechtsgültiges Testament hinterlegt, so tritt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. In ihm ist die gesetzliche Erbfolge festgelegt, die besagt, welchen Familienmitgliedern welcher Pflichtteil des Erbes zusteht.

Die Verteilung gliedert sich nach

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel,
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, und
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Nicht eheliche Kinder sind heute den ehelichen Kindern gleichstellt. Nicht dazu gehören Stiefkinder und Pflegekinder. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 höher am Erbe beteiligt.

Die Höhe der Erbschaftssteuer lässt sich durch eine frühzeitige Schenkung spürbar verringern. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über gesetzliche Steuerfreibeträge zu informieren. Die Inanspruchnahme eines Anwaltes ist zu empfehlen.